Die Tabakindustrie als Manipulator von Politik und Recht |
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"Wir rauchen das Scheißzeug nicht, wir verkaufen es bloß." (Aussage eines Direktors der Zigarettenindustrie [Reynolds-Konzern]) 1 Es ist allgemein bekannt und wird sogar von manchen Politikern öffentlich zugegeben, daß die Tabakindustrie sehr "spendabel" ist. "[Die Zigarettenindustrie, F. W.] ist spendabel gegenüber Parteien [...] , [...] weiß auch Mediziner und Juristen zu gewinnen und mit deren Gutachten geschickt zu operieren."2 Auf diese Weise scheint es ihr möglich zu sein, Politiker und Wissenschaftler gezielt einzukaufen und geltendes Recht, wie z. B. das Lebensmittelrecht, faktisch außer Kraft zu setzen bzw. zu umgehen, was im Ergebnis auf das gleiche hinausläuft. Wenn ein Produkt (Tabakwaren) in Lebensmittelläden legal verkauft werden darf, an dem bei sachgemäßem Gebrauch (Rauchen) Millionen Menschen sterben, dann nenne ich das Legalisierung von Massenmord. (Weltweit gibt es 3 Millionen Rauchertote laut WHO3; für Deutschland nimmt der klinische Toxikologe PROF. DR. MED. HABIL. MAX DAUNDERER 250.000 Aktivrauchtote jährlich an.) Ich schließe mich damit der im BRITISH MEDICAL JOURNAL geäußerten Auffassung an, die Tabak-Bosse seien "Verkäufer des Todes" und "Massenmörder". Das britische ROYAL COLLEGE OF PHYSICIANS spricht in diesem Zusammenhang sogar vom "Holocaust unserer Tage"4. Hier ist der Rechtsstaat faktisch außer Kraft gesetzt. Wir haben es offenbar mit Industrievertretern zu tun, die keinerlei Skrupel besitzen, Millionen von Menschen mit ihren Produkten zu vergiften, und die es bisher sogar geschafft haben, dabei straffrei auszugehen, während ein gewöhnlicher Mörder oder Totschläger ohne Lobby in der Regel mit mehreren Jahren oder sogar mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft wird. Einer solchen Drogenmafia sind auch keine Skrupel zuzutrauen, wenn es darum geht, gegen ihre Interessen gerichtete Prozesse mit allen verfügbaren Mitteln abzublocken oder im Sinne dauerhafter Rechtsbeugung zu beeinflussen. Die Richter in Deutschland sind dreist genug, in Anbetracht der jährlich ca. 15.000 Passivrauchtoten zu behaupten, das erzwungene Passivrauchen sei grundsätzlich nicht als Körperverletzung einzustufen. Das ist eine skandalöse Form kollektiver Rechtsbeugung. Wenn die Nötigung zum Passivrauchen die Gesundheit des Opfers verletzt, was als Tatbestand vorauszusetzen ist, so gibt es keine Rechtfertigung dafür, diese von der Strafbarkeit auszuschließen. Das Strafrecht darf bezüglich der Körperverletzung durch aufgezwungenes Passivrauchen nicht aufgehoben werden.
Raucher sind für das Leid von vielen kranken, mißgebildeten, hirngeschädigten und unterernährten Kindern verantwortlich, ebenso natürlich die Hersteller, Werber und Verkäufer dieser Massenvernichtungsdroge. Die Bundesregierung bezweifelt, daß eine Strafnorm ein geeignetes Mittel wäre, die Vermeidung des Passivrauchens durchzusetzen. Es dürfte jedoch klar sein, daß sie das einzig wirksame Mittel ist, Passivrauchopfern Rechtsschutz zu gewähren. Bezüglich des gesetzlichen Nichtraucherschutzes sind die staatlichen Organe in Deutschland bisher nicht nur untätig geblieben, sondern entsprechende Vorlagen wurden regelmäßig abgeschmettert. Diese Praxis von staatlicher Seite nenne ich verbrecherisch, da so schweres Leid infolge von Gesundheitsschädigungen bei Passivrauchern verursacht wird. Daß es auch anders geht, beweisen viele Länder wie z. B. Island, Norwegen, Schweden, Belgien, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Hongkong, Singapur... Rauchen am Arbeitsplatz ist z. B. in Kalifornien strikt und generell untersagt, ebenso in öffentlichen Gebäuden und Restaurants. Das Rauchen in den Londoner U-Bahnhöfen kostet bis zu fünfmal mehr als das Schwarzfahren. Englische und amerikanische Gerichte fertigen Passivrauchopfer nicht derart ignorant und rechtsbeugerisch ab wie die deutschen, erhielt doch in England eine Passivrauchgeschädigte umgerechnet fast 20.000,- Euro Entschädigung und im US-Bundesstaat Kalifornien ein Nichtraucher wegen fünfjähriger Bequalmung am Arbeitsplatz 130.000,- US-Dollar. Außerdem wurde in den USA einer Nikotinsüchtigen wegen des Rauchens sogar das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen. Gegen die Tabakindustrie gibt es in den USA eine Reihe von Gerichtsverfahren, geführt auch von staatlichen Einrichtungen wie dem US-Bundesstaat Florida, der 21 Firmen der Tabakindustrie auf mehr als zwei Milliarden Mark Schadenersatz verklagt, weil dem Staat diese Kosten für die Behandlung der rauchbedingten Schäden von Sozialhilfeempfängern entstanden sind. Konzernchefs der Tabakindustrie drohen außerdem in anderen Gerichtsverfahren hohe Geld- und Gefängnisstrafen, weil sie die süchtigmachende Wirkung des Nikotins - trotz nachweislich besseren Wissens - unter Eid abgestritten und sich damit des Meineides schuldig gemacht haben5. Es ist nicht akzeptabel, daß in Deutschland die Qualmerei auf Kosten anderer als "langjährige Konsumgewohnheit" bagatellisiert wird, während englische Gerichte Passivrauchopfern Entschädigungen zusprechen, und in den USA das Rauchen sogar zur Entziehung des Sorgerechtes führen kann.
Von seiten der Gerichte:
Die geschilderten Sofortmaßnahmen sind als Notbehelf zu verstehen. Eine wirklich angemessene und dauerhafte Lösung kann selbstverständlich nur die Einstellung des Anbaus, der Verarbeitung, des Handels und des Konsums von Tabakerzeugnissen sein. Die Erlaubnis zum Verkauf der Tabakdroge - eines Produktes, das erheblich gesundheitsschädigend und sogar tödlich wirkt - wurde bei einer öffentlichen Diskussion zum Nichtraucherschutz als Legalisierung der Drogen-Mafia verurteilt. (Die Diskussion wurde kurz vor den Wahlen 1995 in der Schwarzschen Villa in Berlin-Steglitz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veranstaltet. Die genannte Verurteilung erfolgte aus den Reihen der Zuhörerschaft, nachdem dargelegt worden ist, daß der legale Verkauf der Tabakdroge den Grundsätzen des Lebensmittelrechtes widerspricht.) Offensichtlich kontrolliert die Tabakindustrie wesentliche Grundzüge der Politik, und man muß den Eindruck gewinnen, es handele sich hier um ein legitimiertes und international operierendes Drogen- und Verbrecherkartell. 1. aus NATUR 6/93, S. 28 |
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