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"Seine Kontrollfunktion gebietet dem Gerichtshof, den Grundsätzen, die einer ‘demokratischen Gesellschaft’ eigen sind, größte Aufmerksamkeit zu schenken. Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung jedes Einzelnen. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 10, Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen ‚Informationen' oder ‚Gedanken', sondern auch für die, welche den Staat oder irgend einen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen." |
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RAUCHER VERLETZEN GRUNDRECHTE |
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Rauchen verhindert die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Art. 2, Abs. 1 GRUNDGESETZ, da es bei den Tabakdrogenkonsumenten zu Abhängigkeit, Sucht, Krankheit und Tod führt. |
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Darüber hinaus werden viele Menschen an ihrer freien Entfaltung gehindert, weil sie von der Teilnahme an zahlreichen verqualmten Veranstaltungen, Fortbildungen, Arbeitsplätzen und anderem faktisch ausgeschlossen sind, denn diese tabakrauchbelasteten Örtlichkeiten sind ohne extreme Gefahr für Leben und Gesundheit nicht betretbar. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2, Abs. 2 GRUNDGESETZ gilt jedoch überall und wird verletzt, wenn in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Bereich in Gegenwart anderer geraucht wird. |
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Die Zwangsberauchung verstößt außerdem gegen Art. 1, Abs. 1 GRUNDGESETZ, weil es entwürdigend ist, vor dem Tabakrauchgiftgas, das die Nikotiniker fast überall verbreiten, immer wieder flüchten zu müssen. |
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Aus den angeführten Gründen ist die Legalisierung der Tabakdroge grundgesetzwidrig. Tabak muß mit anderen gefährlichen Drogen gleichgestellt, also der Anbau, der Verkauf, die Werbung und der Konsum unter Strafe gestellt werden. |
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Im Sinne des Art. 20, Abs. 4 GRUNDGESETZ haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen diejenigen, die uns entrechten und der Raucherwillkür ausliefern und damit für die Demontage der Grundrechte verantwortlich sind. |
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RAUCHEN OHNE RECHTSGRUNDLAGE |
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Ein Grundrecht aufs Rauchen gibt es nicht. Tabak ist eine süchtig machende und tödlich wirkende Droge und müßte im Sinne des Lebensmittelrechtes längst verboten sein. Ein Drittel der Deutschen raucht, davon will sich jedoch die überwiegende Mehrheit von dieser Sucht befreien. |
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In Amerika wurden geheime Strategiepapiere der Tabakindustrie gefunden, aus denen hervorging, daß diese Drogenindustrie willkürlich darauf abzielt, insbesondere Minderjährige drogensüchtig zu machen. |
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NIKOTINISMUS ALS PSYCHISCHE STÖRUNG |
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Es muß bei den Nikotinikern eine erhebliche psychische Störung vorliegen, denn kein Mensch, der zurechnungsfähig ist, kommt auf die wahnhafte Idee, sein Geld und seine Gesundheit für eine Gestank erzeugende Droge zu opfern. Raucher leiden außerdem häufig an krankhaft ausgeprägten Denkstörungen. Hören Sie sich einmal an, was die alles für schwachsinniges Zeug von sich geben, wenn es um die Rechtfertigung ihrer Sucht geht! |
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"Der amerikanische Psychiatrieverband klassifiziert den Tabakentzug als ‘durch Nikotin hervorgerufene organische Geistesstörung’, die sich unter anderem in Angstzuständen, Reizbarkeit, Frustration, Jähzorn, Unruhe, Schlaflosigkeit, verlangsamten Puls und erhöhtem Appetit äußert." |
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"Fast die Hälfte der Raucher leidet unter mentalen Defiziten und Geistesstörungen. Das fanden Forscher der renommierten Harvard Medical School heraus.
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Raucher sind drogenabhängig und - wie andere Drogensüchtige auch - nur noch eingeschränkt zurechnungsfähig. |
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"Das Nachlassen des Urteilsvermögens und eine mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbare Toleranz zu einer der giftigsten Drogen signalisieren eine krankhaft bedingte Gefahrenunterschätzung.
Eine Eigengefährdung der Nikotinabhängigen ist nachweisbar in jedem Falle gegeben. Hinzu kommen eine zumeist mangelnde Krankheitseinsicht und eine erhebliche Belästigung und Bedrohung des gesellschaftlichen Lebens als Folge der Ausübung des psychopathologisch begründeten Suchtverhaltens mit dem zwanghaften Drang, an allen erdenklichen Orten und mehrmals täglich ein stark giftiges Kraut zu entzünden, um den stinkenden und stark krebserregenden Rauch in einer vom Bewußtsein nicht steuerbaren selbstzerstörerischen Absicht einzusaugen.
Die Erkrankten sind zumeist nicht imstande, die Gefahren ihres zwanghaften Suchtverhaltens realistisch einzuschätzen. Eine wirklichkeitsfremde und von Wahnideen (Ich rauche gern; Freiheit und Abenteuer usw.) geprägte Sichtweise der Betroffenen charakterisiert ihr abweichendes und einer Therapie schwer zugängliches, hochgradig psychotisches Verhalten.
Die besonders drastische Eigen- und Fremdgefährdung der Nikotiniker begründet mit zwingender Notwendigkeit deren Unterbringung in einer geschlossenen Station einer Fachklinik für Neurologie und Psychiatrie.
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PARLAMENTARISMUS UND RAUCHERDIKTATUR |
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Wie Sie sicher schon wissen, hat der Bundestag den Nichtraucherschutzgesetzentwurf am 05.02.1998 mehrheitlich abgelehnt. Es ist jedoch nicht rechtens, daß unsere Grundrechte durch die Zwangsberauchung tagtäglich millionenfach verletzt werden dürfen. Wie sagte schon der große deutsche Dichter FRIEDRICH SCHILLER zum Mehrheitswahn des Parlamentes, das uns sogar zur Vergasung mit den Drogengiften des Tabakrauches freigegeben hat: |
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| Die Mehrheit? | |||
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, |
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(Die Zeilen 4-7 sind leicht abgewandelt von F.W. - die Wörter aus der Urform sind mit einer anderen Schrift dargestellt; Urform dem Fragment des DEMETRIUS, S. 23, von FRIEDRICH SCHILLER entnommen.) |
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Hat SCHILLER damit das Ende der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND vorhergesagt? Wird Deutschland parlamentarisch in den moralischen und geistigen Verfall und damit in den Untergang getrieben? Der Staat muß untergehen, wo die Tabakmafia die Medien, die Justiz und die Regierung manipuliert. |
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"Es gibt keine manipulierbarere Staatsform als die Demokratie, denn in ihr hat das Geld uneingeschränkte Macht."
(ZEITENSCHRIFT, Nr. 21, S. 6) |
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Es liegt jedoch an Ihnen, diesen Damen und Herren der Hochfinanz mit deren Allmachts- und Auserwähltheitswahn zu demonstrieren, daß wir mehr sind als beliebig verfügbares Menschenmaterial mit einem "viehischen Verstand". Persönlichkeiten mit Mut und Schöpferkraft lassen sich nicht fremdbestimmen und durch Stinkdrogen schwächen. Erkennen Sie Ihre Verantwortung für sich, für Ihr Volk und für das Weltganze und leben Sie danach! |
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RECHT ZUM WIDERSTAND |
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Im Sinne des Art. 20 IV GG haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen die mörderischen Machenschaften der Tabakmafia und gegen ihre Helfershelfer in der Regierung, der Justiz und den Medien. Die Regierung und das Bundesverfassungsgericht weigern sich, die Einhaltung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2, II GG) bezüglich des Schutzes vor der Zwangsberauchung zu gewährleisten. Damit haben Regierung und Justiz die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetzt und sind also Verfassungsfeinde. Das Volk hat folglich das Recht und die moralische Pflicht zum Widerstand! |
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Wenn es heftigere Proteste, womöglich sogar einen Volksaufstand zur Befreiung von der Tabakmafia gäbe, dann würden die Parlamentarier sehr schnell zu einer Mehrheit für einen wirkungsvollen Rechtsschutz vor der Zwangsberauchung gelangen. Das Parlament reagiert erfahrungsgemäß erst, wenn Teile des Volkes auf die Barrikaden gehen und es zischt und knallt, wie wir im Falle der Castortransporte, die massiven und militanten Widerstand in der Bevölkerung auslösten, gesehen haben. |
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Solange Sie jedoch noch leise und duldsam bleiben, können uns die Parlamentarier mit weiteren Alibiabstimmungen über irgendwelche "Nichtraucherschutzgesetzentwürfe", die dann wieder keine Mehrheit im Bundestag finden werden, zum Narren halten. |
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Mit der Leisetreterei, wie sie in manchen Kreisen bezüglich des Widerstandes gegen die Raucherdiktatur noch üblich ist, werden wir niemals etwas erreichen. Das von der Tabakmafia eingeläutete Toleranzgeschwafel dient nur dazu, einen Rechtsschutz vor der Zwangsberauchung zu verhindern, damit wir weiterhin der Raucherwillkür wehrlos ausgeliefert bleiben. Tolerare heißt leiden und dulden. Wir wollen aber nicht mehr unter der Tabakrauchvergasung leiden, und wir dulden nicht länger, daß wir des Rechtsschutzes vor der Körperverletzung durch Zwangsberauchung beraubt werden! Toleranz nützt nur dem Geldbeutel der Tabakdrogendealer. |
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Was die Tabakindustrie veranstaltet, das ist ein Krieg gegen das Leben und gegen die Menschen. Sie ist dafür verantwortlich, daß uns infolge ihres Drogenhandels das Wichtigste, was wir zum Leben brauchen, nämlich die Atemluft, vergiftet wird. Diesem Krieg müssen wir uns stellen und uns entschieden verteidigen. Jeder ist aufgefordert, sich für den Schutz des Lebens einzusetzen. |
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Briefe an Abgeordnete zu schreiben, erscheint uns nicht effektiv genug, zumal sie von den Abgeordneten oft nicht einmal gelesen werden. Die Tabakindustrie verfügt sicher über wirkungsvollere Mittel, die Abgeordneten in ihrem Sinne zu beeinflussen und zu lenken. Mit Geld kann man in der parlamentarischen Demokratie, die vor Ignoranz, Volksverachtung, Korruption und Rechtsverletzung nur so strotzt, bekanntlich fast alles erreichen... Die besten Argumente verhallen dagegen im Winde, wenn keine Geldmacht dahintersteht. |
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Uns ist bewußt, daß wir nicht von jedem Menschen erwarten können, massenhaft Beschwerden zu schreiben. Wir haben jedoch eine Methode entwickelt, wie jeder leicht und mit einem minimalen Zeitaufwand in rechtlich einwandfreier Form seinen Protest gegen das Zwangsmitrauchen geltend machen kann. Dazu dienen die von uns entworfenen Beschwerde- und Anzeigevorlagen. Sie brauchen diese nur auszufüllen und abzusenden. |
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Die Beschwerdevorlagen und Strafanzeigen wegen Körperverletzung infolge der Zwangsberauchung sind anders einzustufen als Briefe an die Abgeordneten, weil die Beschwerden und Anzeigen in der jeweiligen Behörde gelesen und bearbeitet werden müssen! Mit jeder Beschwerde und Anzeige zwingen Sie die Behörden, sich mit der Zwangsberauchung auseinanderzusetzen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! |
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Die Beschwerdevorlagen sind ein letzter Versuch, die Tabakplage mit dem massiven Einsatz rechtlicher Mittel zu bekämpfen. Wir rufen also nicht auf, Tabakkonzerne, Tabakläden, Zigarettenautomaten, Gerichte und das Parlament in die Luft zu sprengen! Wir rufen auch nicht dazu auf - in Anlehnung an den von der ehemaligen Bundestagspräsidentin RITA SÜSSMUTH viel gepriesenen "Aufstand des Gewissens" - Tabakdrogenhersteller und -verkäufer sowie Richter und Parlamentarier, die für die Verhinderung des gesetzlichen Schutzes vor der Zwangsberäucherung hauptverantwortlich sind, mittels Selbstjustiz gewaltsam gefangenzunehmen und hinzurichten. Vielmehr bieten wir Ihnen mit den Beschwerdevorlagen eine Möglichkeit, ohne Einsatz von handgreiflicher Gewalt und in rechtlich einwandfreier Form im Rahmen des bestehenden Systems, daran mitzuwirken, die Raucherdiktatur mit legalen Mitteln zu besiegen. Der Erfolg hängt jetzt wesentlich von der Intensität Ihres Einsatzes ab! |
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Unabhängig davon haben Sie bei jeder Bequalmung im Sinne der §§ 32 und 33 StGB bzw. § 227 BGB das Recht auf Notwehr. Wenn Sie zwangsberäuchert werden, und Sie sich zu einer gewaltsamen Notwehr genötigt sehen, der Nikotiniker sich jedoch erdreistet, Sie daraufhin anzuzeigen oder auf Schmerzensgeld zu verklagen, dann können Sie sich auf den rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB bzw. § 228 BGB berufen, insbesondere wenn der Raucherkriminelle weiß, daß Sie unter der Zwangsberauchung leiden und Sie vorsätzlich vollgeräuchert hat. Verteidigen Sie andere Menschen und Kinder, die von der Zwangsberauchung betroffen sind, so können Sie sich vor Gericht auf den entschuldigenden Notstand gem. § 35 StGB berufen. Diese Tips sind nur für äußerste Notsituationen und vor allem für den Fall gedacht, daß der Nikotiniker Sie nicht nur mit Tabakrauch schädigt, sondern zusätzlich handgreiflich wird und Sie den Angriff abzuwehren haben. |
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Wir empfehlen für die Auseinandersetzung mit Nikotinikern, nach Möglichkeit zunächst mit friedlichen Mitteln, Abhilfe zu schaffen. Wenn sich die gesundheitsbewußten Menschen solidarisieren und die Nikotinsüchtigen noch eine Spur von Einsichtsvermögen besitzen, dann wird möglicherweise in einzelnen Fällen eine gütliche Einigung erfolgen können. Selbstverständlich entscheiden Sie in jeder Situation eigenverantwortlich und selbstbestimmt, welche Art der Abwehr der Zwangsberauchung Ihnen angemessen und wirksam erscheint. |
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Wichtig ist, daß Sie bei jeder Bequalmung die ausgefüllten Vorlagen absenden, damit die Behörden deutliche Signale erhalten. Bitte geben Sie die Vorlagen in Ihrem Bekanntenkreis weiter! Bitte denken Sie immer daran: |
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Die Beschwerdevorlagen sind Ihr Stimmzettel für den Schutz vor der Zwangsberauchung! |
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Wir bitten alle Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Institutionen u.a. aus den verschiedensten Richtungen, an den Kampagneaktionen für das Recht auf rauchfreie Luft mitzuwirken und die Beschwerde- und Anzeigenvorlagen zu verbreiten. Eine rege Beteiligung ist notwendig, denn der Schutz vor der Zwangsberauchung wird nur kommen, wenn wir massiv unseren Willen bekunden. Ihr Einsatz ist gefragt! |
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Bitte senden Sie uns die Antworten der Behörden, Arbeitgeber und der Verkehrsbetriebe auf die Beschwerden in Kopie zu! Vielen Dank. (Adresse: KAMPAGNE FÜR DIE RECHTE DER NICHTRAUCHER, Postfach 61 07 16, D-10938 Berlin.) Wir werden sie auswerten und gegebenenfalls einige Fälle mit Ihrer Zustimmung veröffentlichen. |
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GEBRAUCH DER BESCHWERDEVORLAGEN |
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Besonders empfehlen möchten wir Ihnen die Beschwerde wegen Belästigung und gesundheitlicher Schädigung durch die Drogengifte rauchender Nachbarn. Auch wenn Sie nicht selber davon Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie doch sehr, die "Information an alle Mieter" bezüglich der Mietminderung an möglichst vielen geeigneten Stellen anzubringen bzw. auszulegen, damit die Mieter darüber informiert werden. |
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Wir haben in diesem Werk unter anderem Informationen gegeben, die auf zivilrechtliche Prozesse hinauslaufen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, daß dabei Kosten für Sie entstehen, wenn Sie die entsprechenden Prozesse verlieren und nicht rechtsschutzversichert sind. In diesem Falle würden dann nur die Anwälte profitieren und die Gerichte, wohingegen Sie als Passivrauchopfer noch zusätzlich zum gesundheitlichen Schaden finanzielle Nachteile erleiden. Wir raten deshalb ausdrücklich dazu, vorrangig von dem Rechtsmittel der Strafanzeige wegen Körperverletzung durch Zwangsberauchung Gebrauch zu machen. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten, solange Sie in dem Verfahren nicht als Nebenkläger auftreten, auch dann nicht, wenn der Täter (der Nikotiniker) nicht verurteilt und das Strafverfahren gegen ihn eingestellt wird. |
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Sehr wichtig! Von dem Strafantrag wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) durch Zwangsberauchung sollte möglichst viel Gebrauch gemacht werden. Wir empfehlen, den Artikel von DR. GESCHWINDER "Körperverletzung und Kostenverursachung in der Sozialversicherung durch Zwangsrauchen" als Anlage beizufügen. |
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Für alle Beschwerdevorlagen haben wir eine Seite mit den wesentlichsten Fakten zum Passivrauchen erstellt, die immer auf ein zusätzliches Blatt oder auf die Rückseite der Vorlage, die Sie ausfüllen und absenden wollen, kopiert werden sollte. Es empfiehlt sich, auch einige von den anderen Informationsblätter zu kopieren und dem Beschwerdebrief beizulegen. Auf diese Weise begründen Sie Ihr Anliegen besser, und Sie verbreiten gleichzeitig die Aufklärungsschriften über die Folgen der Zwangsberauchung. | |||
Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, wie viele Menschen sich in welcher Intensität an den Aktionen beteiligen. Ihr ganz persönlicher Einsatz ist gefragt und für uns alle unentbehrlich! | |||
Spenden sind erwünscht! Bitte bedenken Sie, daß wir unsere Zeit, unser Wissen und unseren Einsatz zur Verfügung stellen, um die Raucherdiktatur zu besiegen. Wir können solches aber auf Dauer nur dann effektiv leisten, wenn Sie mitwirken und uns fördern. Wir bekommen keinerlei staatliche Gelder, arbeiten ehrenamtlich und können die Kampagne nur mit Ihrer finanziellen, ideellen und moralischen Unterstützung sowie mit Ihrer aktiven Beteiligung erfolgreich fortführen! Bitte überweisen Sie Ihre Spenden an die KAMPAGNE FÜR DIE RECHTE DER NICHTRAUCHER, Berliner Bank, BLZ: 10020000, Konto Nr. 4222851430. Die Zuwendungen an die Kampagne sind steuerlich nicht absetzbar. | |||
Wir suchen bundesweit noch Mitstreiter, die die Beschwerdevorlagen gezielt und zuverlässig in Bibliotheken, Heilpraktiker- und Arztpraxen, in den verschiedensten Gesundheitseinrichtungen, Umweltverbänden u.a. anbieten, damit sie dort ausgelegt werden können. | |||
Entscheidend ist, daß viele Menschen von den Vorlagen ausgiebig Gebrauch machen. Die Beschwerdevorlagen sollen nicht in irgendwelchen Schubladen verstauben, sondern von vielen Mitstreitern möglichst oft, am besten täglich, ausgefüllt und an die verantwortlichen Stellen abgesandt werden! | |||
In diesen Vorlagen steckt die Essenz von vielen Jahren ehrenamtlicher Arbeit. Nur durch große persönliche Opfer ist es möglich gewesen, alle nötigen Hintergrundinformationen zu sammeln, zu ordnen, das Wesentliche in verdichteter Form einzubringen und die nötigen juristischen Kenntnisse zu erwerben. Die Auseinandersetzung mit den Behörden und Gerichten war äußerst kräfte- und zeitaufreibend, aber notwendig, um die nötigen Erfahrungen für die Erstellung dieser Vorlagen zu sammeln. Sie haben nun die Quintessenz unseres Wissens und unserer Erfahrung vorliegen und können mit einem Minimum an Aufwand viel bewegen, indem Sie eine große Anzahl der Vorlagen einreichen - nämlich immer dann, wenn Sie irgendwo bequalmt worden sind. Es liegt jetzt an Ihnen, sich unserer Bewegung anzuschließen. Mit jeder abgesandten Vorlage helfen Sie, den rechtlichen Schutz vor der Zwangsberauchung zu erwirken. Sie dienen damit sich selbst, Ihrem Volk und den nachfolgenden Generationen, für deren Wohlergehen jeder mitverantwortlich ist! Wer dagegen nur meckert und nichts tut, trägt dazu bei, daß die international organisierte Tabakmafia ihre (Vernichtungs)macht behalten, festigen und ausbauen kann und hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn er weiterhin mit Tabakrauch vollgestunken und geschädigt wird. | |||
Wir gehen davon aus, daß die Verbrechen der Raucherdiktatur eines Tages mit aller Schärfe verurteilt werden. Wir wirken bereits jetzt darauf hin, daß die Passivrauchopfer künftig entschädigt werden. Für die spätere Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche brauchen Sie möglichst viele Nachweise. Heben Sie also bitte den Schriftwechsel mit den Behörden und Gerichten gut auf und senden Sie uns diesen als Kopie zu! Selbstverständlich werden wir nach dem Sturz der Raucherdiktatur bevorzugt diejenigen unterstützen, die ihren Protest schon heute massiv kundgetan haben. Je mehr Beschwerde- und Klageverfahren Sie einreichen, desto mehr steigt die Aussicht auf rasche Abwendung des Übels. Deshalb: Handeln Sie jetzt! | |||
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In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrem Einsatz! | |||
Für die Redaktion: | |||
FRANK WÖCKEL |