a) Vor Beginn einer Veranstaltung können Sie sich telefonisch erkundigen, ob rauchfreie Luft garantiert wird. Verqualmte Räumlichkeiten sollten Sie im Interesse der eigenen Gesundheit sofort verlassen, am besten demonstrativ unter Angabe des Grundes. "Hier stinkt es bestialisch" reicht als Anmerkung aus und bewirkt oft mehr als lange Diskussionen. Wie wäre es, wenn Sie zusammen mit Freunden verqualmte Behörden mit Gasmaske aufsuchen würden?
     Tabak ist bekanntlich eine Droge. Wenn Sie also einen rauchenden Beamten sehen, dann reichen Sie doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein wegen Drogenmißbrauch im Dienst! Sie sind außerdem zu einer Strafanzeige wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB berechtigt, wenn dieser Sie vollqualmt und Sie davon gesundheitliche Beschwerden bekommen.

 
   
 

b) Umweltschützer belagern Atomkraftwerke und behindern Atommülltransporte. Bei einer Fahrraddemonstration für "Rechtsschutz gegen Luftschmutz" in Berlin schrien Öko-Aktive: "Autos stinken" - mit der Zigarette in der Hand... Die Umweltverbände würden sicher an Glaubwürdigkeit und Beliebtheit gewinnen, wenn sie sich zur Abwechslung einmal für den Schutz vor der Zwangsberauchung einsetzen und vor allem die Qualmerei in den eigenen Reihen abstellen würden. Sind Sie also in einem solchen Verband organisiert, so drängen Sie darauf, daß dieser mit entsprechenden Aktionen gegen die Natur- und Gesundheitszerstörung infolge des Tabakkonsums Stellung nimmt, oder treten Sie aus, wenn er dieses Thema beharrlich totschweigt.

 
   
 

c) Frauen demonstrieren für die Legalisierung des Mordes am wehrlosen Fötus (Schwangerschaftsabbruch). Wie wäre es, wenn sie sich zur Abwechslung einmal für den Erhalt des Lebens einsetzen würden?
     Also: Werdende Mütter auf zum Bundestag - mit Transparenten für den Schutz der Kinder und Schwangeren vor den Folgen des Passivrauchens!

 
   
 

d) Sagen Sie Politikern vor der Wahl, warum Sie nicht für Sie stimmen werden - weil sie den gesetzlichen Nichtraucherschutz verhindert haben, anstatt diesen durchzusetzen. Kennen Sie einen Politiker, der sich glaubwürdig für einen wirksamen Schutz vor der Zwangsberauchung einsetzt, so sprechen Sie ihm Ihre Anerkennung aus und bieten ihm Unterstützung an.

 
   
 

e) Schreiben Sie dem Bundesgesundheitsminister und erinnern Sie ihn an seine Mitverantwortung für die jährlich 250.000 Aktiv- und 15.000 Passivrauchtoten in Deutschland. Sie können gern hinzufügen, daß Politiker, die an der Legalisierung der Tabakdroge festhalten, den Anbau derselben mit Steuergeldern fördern und sogar Werbung für diese Todesdroge zulassen, wegen Unterstützung der Drogenmafia und Begünstigung von Massenmord im Gefängnis sitzen sollten und nicht im Bundestag.

 
   
 

f) Gründen Sie eine Ideenwerkstatt und sammeln Sie unvoreingenommen Einfälle. Besonders diejenigen Menschen mögen sich angesprochen fühlen, die die Bereitschaft mitbringen, ungewöhnliche Lösungsansätze zu suchen und neue Impulse für wichtige Veränderungen in das Gemeinwesen hineinzutragen.

 
   
 

g) Für Aktionen des zivilen Ungehorsams empfehle ich ein vorheriges Literaturstudium des Lebens und Wirkens von Mahatma Gandhi, Danio Dolci und Martin Luther King jr. Wie wäre es beispielsweise mit einem gemeinschaftlichen Hungerstreik für Nichtraucherrechte? Oder mit einem Sitzstreik vor einer Zigarettenfabrik und vor dem Bundestag? Zugegeben, das sind abgegriffene Methoden, aber vielleicht fällt Ihnen noch etwas Spektakuläreres ein.
     Wirksam wäre jedenfalls ein landes- oder besser gleich europaweiter Generalstreik gegen die Machenschaften der Tabakindustrie. In Anbetracht der jährlich 250.000 Aktiv- und 15.000 Passivrauchtoten allein in Deutschland scheint eine derartig drastische Maßnahme durchaus angemessen. Müssen Gewerkschaften, die eine solche Maßnahme beschließen und organisieren, erst noch geschaffen werden? Falls Sie in einer Gewerkschaft Mitglied sind, so motivieren Sie diese, einen Generalstreik für den Rechtsschutz vor der Zwangsberauchung zu veranlassen. Kündigen Sie für den Fall der Untätigkeit Ihren Austritt an.

 
   
 

h) Verbünden Sie sich mit anderen Betroffenen und beschließen Sie gemeinsame Aktionen, tauschen Sie Erfahrungen aus und bestärken Sie sich gegenseitig. Vermeiden Sie übermäßigen Ärger. Gehen Sie vielmehr Ihre Aktionen spielerisch und zuversichtlich an und genießen Sie es, den Rauchstinkern und der Drogenmafia Paroli zu bieten. Sie können dabei sehr viel lernen und wichtige Erfahrungen sammeln.

 
   
 

i) Sind die Aktionen originell genug, dann informieren Sie die Presse! Sie haben möglicherweise gute Chancen, sich am nächsten Tag in einer Zeitung wiederzufinden und vom Fernsehen eingeladen zu werden. Insbesondere wenn Sie Erfolge erzielt haben, sollten Sie diese über geeignete Medien öffentlich machen lassen, damit auch andere Menschen davon erfahren und zum Widerstand gegen die Zwangsberauchung ermutigt werden. Suchen Sie sich aber vertrauenswürdige Journalisten aus; eine seriöse Berichterstattung ist leider keine Selbstverständlichkeit, sondern eher die Ausnahme.
     Ist ein Medienbericht sachlich falsch, so steht Ihnen eine Gegendarstellung rechtlich zu. Wird in beleidigender oder verleumderischer Art über Sie und ihre Aktivitäten berichtet, so können Sie Strafanzeige erstatten (Beleidigung: § 185 StGB, Üble Nachrede: § 186 StGB, Verleumdung: § 187 StGB) und eine Entschädigung geltend machen. Wenn Sie dagegen von gewissen Schmutzmedien gezielt lächerlich gemacht werden, so haben Sie kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Nehmen Sie es mit Gelassenheit und informieren Sie die entsprechende Zeitung bzw. den Rundfunk- oder Fernsehsender künftig nicht mehr über Ihre Aktionen.

 
 

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