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Ich kenne Menschen, die man in die Erwerbslosigkeit gedrängt hat, weil sie die Zwangsberäucherung am Arbeitsplatz nicht ertragen konnten. Ist es erst einmal soweit gekommen, so beachten Sie bitte folgendes: Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, dann sollten Sie wissen, daß es Ihnen keinesfalls zuzumuten ist, in den verqualmten Aufenthaltsbereichen der zuständigen Ämter zu warten oder verqualmte Flurbereiche zu durchqueren. Insbesondere darf Sie Ihr Arbeitsvermittler oder der Bearbeiter beim Sozialamt nicht vollqualmen. |
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Für den Ernstfall hier folgende Tips: Beantragen Sie die entsprechenden Sozialleistungen umgehend nach Eintritt der Erwerbslosigkeit, und zwar schriftlich in einem Brief mit Einschreiben und Rückschein. Weisen Sie in dem Schreiben darauf hin, daß Ihnen das passive Rauchen gesundheitliche Beschwerden bereitet und daß Sie bei einer gegebenenfalls notwendigen Vorsprache im Amt darauf bestehen, dort vor der Zwangsberauchung verschont zu bleiben. Kündigen Sie gleich an, daß Sie im Falle einer Bequalmung rechtliche Schritte einleiten werden. |
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Sind Sie bei einer Vorladung trotzdem von der Zwangsberauchung betroffen, und sei es nur kurzzeitig, dann legen Sie - insofern der Qualmstinker eine Amtsperson ist - gegen diesen Strafanzeige wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB ein. Sie können darüber hinaus Entschädigungsansprüche gemäß § 253, Abs. 2 BGB in einem Zivilprozeß geltend machen, und zwar auch dann gegen das Amt, wenn die Bequalmung von Besuchern ausging, denn schließlich haben Sie ausdrücklich und nachweisbar auf Ihre Beschwerden nach einer Passivrauchbelastung hingewiesen, und die Verantwortlichen haben es versäumt oder sogar vorsätzlich unterlassen, die notwendigen und durchaus zumutbaren Vorkehrungen für den Schutz der Gesundheit einzuleiten. Das Amt haftet für Gesundheitsschäden, die es durch den mangelhaften Gesundheitsschutz verursacht hat. |
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Verlassen Sie sich jedoch auch hier nicht darauf, daß ein deutsches Gericht das genauso sieht wie von mir dargestellt. Richten Sie sich vielmehr darauf ein, daß Sie alle innerstaatlichen Instanzen durchwandern und bis zum EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF vordringen müssen, um fundamentalste Menschenrechte geltend zu machen. Bei den gegenwärtigen Machtverhältnissen haben Sie allerdings weder bei den bundesrepublikanischen noch bei den europäischen Rechtsverdrehungsinstitutionen viel Aussicht auf Erfolg. |
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Werden Sie mit Leistungskürzungen bedroht, weil Sie sich weigern, das verqualmte Amt zu betreten oder ein Stellenangebot anzunehmen, bei dem Sie voraussichtlich dem Rauch der Kollegen ausgesetzt sind, dann legen Sie gegen den Bearbeiter Strafanzeige wegen Nötigung gemäß § 240 StGB ein. |
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Spätestens jetzt sind Sie an einem kritischen Punkt angelangt, insbesondere dann, wenn Sie zum Überleben zwingend auf Sozialleistungen angewiesen sind. Es gibt ein Sprichwort, das sinngemäß lautet: 'Wo die Not am größten, dort ist die Rettung am nächsten.' Wenn Sie sich in einer derartig dramatischen und scheinbar ausweglosen Situation befinden, dann sind Ihre Möglichkeiten für eine spektakuläre, weltweit Aufsehen erregende Aktion besonders gut. Stellen Sie sich vor, welche Folgen es haben könnte, wenn bekannt wird, daß in Deutschland gesundheitsbewußte Menschen nicht nur sozial ausgegrenzt, sondern ihnen durch Behördenwillkür sogar die Lebensgrundlage entzogen wird. Gibt es einen überzeugenderen Beweis dafür, daß in der Bundesrepublik die Menschenrechte mit Füßen getreten werden? |
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Wichtig ist, daß Sie sich niemals einschüchtern lassen. Sehen Sie vielmehr in jeder scheinbaren Erfolglosigkeit und Bedrängnis eine Gelegenheit für neue und überraschende Aktionen. |
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