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Was sind Nichtraucherhäuser? |
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Nichtraucherhäuser
sind Häuser, in denen generell nicht geraucht
werden darf. Das betrifft das gesamte Gebäude oder den Gebäudekomplex,
also die Wohnungen selber, die Balkone, die Flurbereiche, die Kellerräume
und - insofern vorhanden - auch den Hof- und Gartenbereich. |
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Warum Nichtraucherhäuser? |
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Viele
Menschen leiden darunter, daß ihr Wohnungsnachbar raucht.
Für die Betroffenen bedeutet das, daß sie durch verqualmte
Flurbereiche gehen müssen, um überhaupt erst in ihre Wohnung
kommen oder diese verlassen zu können. Beim Lüften bekommen sie
oft statt frischer Luft den Rauchgestank der gerade auch lüftenden und
qualmstinkenden Nachbarn herein. Es kommt sogar vor, daß der Tabakrauch
durch undichte Wände dringt. |
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Vorteile eines Rauchverbotes in Mietwohnungen für Mieter und Vermieter: |
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Zusammenfassung und rechtliche Bewertung |
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Es
widerspricht der Zweckbestimmung der Wohnung, diese
zum Rauchsalon zu machen und darin mehrere Zigaretten täglich
zu rauchen. Dabei wird die Mietsubstanz geschädigt und die Mitmieter
infolge der hohen Brandgefahr einer nicht hinnehmbaren Gefährdung
ausgesetzt. Außerdem werden die Mitmieter durch den eindringenden
Tabakrauch grob belästigt und enorm gesundheitlich geschädigt. Das
Rauchen in der Wohnung stört also auch ganz erheblich den Hausfrieden.
Rauch zieht überall hin - auch in die anderen Wohnungen des Mietshauses.
Somit stellt das Rauchen in der Wohnung einen vertragswidrigen Gebrauch
dar, der die Kündigung des Nikotinikers rechtfertigt und im Interesse des
Mieterschutzes geradezu verlangt! |
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Maßnahmen in Finnland zum Schutz der Mieter vor dem in die Wohnung eindringenden Tabakrauch |
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"Im
finnischen Sozialministerium wird derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet,
der den Konsum von Zigaretten, Zigarren und anderen Qualmprodukten für den oralen
‚Genuß' in der eigenen Wohnung und auf dem Balkon verbieten wird. Das Gesetz
soll allerdings nur insoweit Anwendung finden, als durch das Rauchen Nachbarn
in ihren Rechten auf rauchfreies Wohnen gestört werden könnten." |
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Hilfe zur Selbsthilfe für Betroffene, die noch nicht umziehen wollen |
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Sie leben in einer Wohnung, in die der Tabakrauch eines Nachbars eindringt, wollen aber zunächst einmal versuchen, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen? Dann wenden Sie sich umgehend schriftlich an den Vermieter und machen ihn auf diesen Mißstand aufmerksam. Wenn Sie eine Mietminderung geltend machen wollen, dann ist es unerläßlich, daß Sie den Vermieter unverzüglich über den eingetretenen Mangel unterrichten und Abhilfe anmahnen! Näheres über die diesbezüglichen rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland erfahren Sie in dem Buch von Frank Wöckel: "Aktiv gegen Passivrauchen", Seite 35ff. Dort finden Sie neben einer ausführlichen Darlegung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten auch eine kopierfertige Vorlage für eine entsprechende Mängelanzeige an den Vermieter. |