Was sind Nichtraucherhäuser?

Nichtraucherhäuser sind Häuser, in denen generell nicht geraucht werden darf. Das betrifft das gesamte Gebäude oder den Gebäudekomplex, also die Wohnungen selber, die Balkone, die Flurbereiche, die Kellerräume und - insofern vorhanden - auch den Hof- und Gartenbereich.

Das Rauchverbot gilt selbstverständlich auch für alle Besucher. Es wird im Mietvertrag bzw. als Zusatz zum Mietvertrag verbindlich und einklagbar vereinbart. Verstöße dagegen sind ein Kündigungsgrund.

Warum Nichtraucherhäuser?

Viele Menschen leiden darunter, daß ihr Wohnungsnachbar raucht. Für die Betroffenen bedeutet das, daß sie durch verqualmte Flurbereiche gehen müssen, um überhaupt erst in ihre Wohnung kommen oder diese verlassen zu können. Beim Lüften bekommen sie oft statt frischer Luft den Rauchgestank der gerade auch lüftenden und qualmstinkenden Nachbarn herein. Es kommt sogar vor, daß der Tabakrauch durch undichte Wände dringt.

Diejenigen Menschen, die rauchfrei wohnen möchten, konnten das Problem bisher zumeist nur scheinbar lösen, indem sie umzogen. Aber auch das hilft oft nichts, denn in der neuen Wohnung kann der gleiche Mißstand wieder auftauchen.

Darüber hinaus verursachen Nikotiniker sehr viele Wohnungsbrände. Es ist also auch unter diesem Gesichtspunkt gefährlich, einen Rauchstinker im Haus zu haben.

Vorteile eines Rauchverbotes in Mietwohnungen für Mieter und Vermieter:
  • Die extrem erhöhte Brandgefahr durch das Rauchen entfällt, und die Mietsubstanz wird geschont.

  • Belästigungen und Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Tabakrauch unterbleiben. Das hilft, den Hausfrieden zu erhalten.

  • Im Hause lebende Kinder werden nicht durch den Tabakrauch geschädigt, der in der Wohnung selber erzeugt wird oder aus einer Nachbarwohnung hereindringt.

Zusammenfassung und rechtliche Bewertung

Es widerspricht der Zweckbestimmung der Wohnung, diese zum Rauchsalon zu machen und darin mehrere Zigaretten täglich zu rauchen. Dabei wird die Mietsubstanz geschädigt und die Mitmieter infolge der hohen Brandgefahr einer nicht hinnehmbaren Gefährdung ausgesetzt. Außerdem werden die Mitmieter durch den eindringenden Tabakrauch grob belästigt und enorm gesundheitlich geschädigt. Das Rauchen in der Wohnung stört also auch ganz erheblich den Hausfrieden. Rauch zieht überall hin - auch in die anderen Wohnungen des Mietshauses. Somit stellt das Rauchen in der Wohnung einen vertragswidrigen Gebrauch dar, der die Kündigung des Nikotinikers rechtfertigt und im Interesse des Mieterschutzes geradezu verlangt!

Das einstige Dogma der angeblich uneingeschränkten Erlaubnis des Rauchens in den Mietwohnungen zum Schaden der Mitmieter entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, ist verfassungswidrig und ein eklatanter Verstoß gegen zahlreiche Gesetze des Straf- und Zivilrechts.

Wenn Wohnungsnachbarn rauchen, dann ist immer davon auszugehen, daß die anderen Mieter davon beeinträchtigt, belästigt und unzumutbar gefährdet werden. Andere Länder, die offenbar nicht derart unter dem Diktat der Tabakmafia stehen wie die BRD, unternehmen durchaus geeignete Maßnahmen, um das Übel abzuwenden:

Maßnahmen in Finnland zum Schutz der Mieter vor dem in die Wohnung eindringenden Tabakrauch

"Im finnischen Sozialministerium wird derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der den Konsum von Zigaretten, Zigarren und anderen Qualmprodukten für den oralen ‚Genuß' in der eigenen Wohnung und auf dem Balkon verbieten wird. Das Gesetz soll allerdings nur insoweit Anwendung finden, als durch das Rauchen Nachbarn in ihren Rechten auf rauchfreies Wohnen gestört werden könnten."
(MIETERMAGAZIN, 5/00, S. 16)

Hilfe zur Selbsthilfe für Betroffene, die noch nicht umziehen wollen

Sie leben in einer Wohnung, in die der Tabakrauch eines Nachbars eindringt, wollen aber zunächst einmal versuchen, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen? Dann wenden Sie sich umgehend schriftlich an den Vermieter und machen ihn auf diesen Mißstand aufmerksam. Wenn Sie eine Mietminderung geltend machen wollen, dann ist es unerläßlich, daß Sie den Vermieter unverzüglich über den eingetretenen Mangel unterrichten und Abhilfe anmahnen! Näheres über die diesbezüglichen rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland erfahren Sie in dem Buch von Frank Wöckel: "Aktiv gegen Passivrauchen", Seite 35ff. Dort finden Sie neben einer ausführlichen Darlegung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten auch eine kopierfertige Vorlage für eine entsprechende Mängelanzeige an den Vermieter.